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   OLG Hamm, 04.06.2012 - I-5 U 9/12   

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https://dejure.org/2012,99154
OLG Hamm, 04.06.2012 - I-5 U 9/12 (https://dejure.org/2012,99154)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2012 - I-5 U 9/12 (https://dejure.org/2012,99154)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - I-5 U 9/12 (https://dejure.org/2012,99154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage betreffend die Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde für unzulässig; Befugnis zur Vollstreckung trotz des Verlustes der Inhaberschaft an der Forderung; Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der finanzierten Immobilie; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Die Bank darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Kunde, soweit er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die gewählte Anlage beurteilen zu können, sich der Hilfe von Fachleuten bedient hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 2006, 2099 ff. und BGH ZBB 2008, 119 f).

    Soweit der Vermittler Angaben zu dem zu finanzierenden Anlagenobjekt macht, ist er nicht Erfüllungsgehilfe der Bank, da er insoweit nicht in deren Pflichtenkreis tätig wird (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 2006, 2099 ff und BGH NJW 2005, 1576 f).

    Es liegt auch keine der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gebildeten Fallgruppen zu einer ausnahmsweise bestehenden Verpflichtung einer Bank zur Aufklärung über Risiken der finanzierten Kapitalanlage vor (vgl. zu den Fallgruppen BGH NJW 2006, 2099 ff).

    Ein Fall aus dieser von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppe liegt vor, wenn der Anleger durch unrichtige, aber objektiv nachprüfbare Angaben zum Anlageobjekt arglistig getäuscht wurde und die finanzierende Bank von dieser arglistigen Täuschung Kenntnis hatte, wobei die Kenntnis der Bank vermutet wird, wenn sie mit dem Verkäufer/Vermittler in institutionalisierter Weise zusammenwirkt, die Finanzierung vom Verkäufer/Vermittler angeboten wird und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermittlers evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis einer arglistigen Täuschung gerade zu verschlossen (ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 2006, 2099 ff).

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben oder sich hieraus ergeben, dass dem Verkäufer/Vermittler von der Bank Büroräume überlassen wurden oder von ihnen von der Bank unbeanstandet Formulare des Kreditinstitutes benutzt wurden oder der Verkäufer/Vermittler der finanzierenden Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen des selben Objekts vermittelt hat (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2006, 2099 ff).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Der geforderte Kaufpreis ist sittenwidrig überhöht, wenn er zumindest das Doppelte des tatsächlichen Wertes des Kaufobjektes beträgt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1226 ff).

    Dies wird angenommen, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Immobilie einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen muss und er davor die Augen verschließt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1226 f).

    Diese von der Rechtsprechung zwischen den unmittelbar am Erwerbsgeschäft Beteiligten aufgestellte Vermutung kann nicht auf die finanzierende Bank übertragen werden, da sich diese zur Rentabilität des Erwerbs keine Gedanken machen muss (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1226 f und OLG Frankfurt WM 2006, 2207 ff).

    Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1226 f).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Soweit der Vermittler Angaben zu dem zu finanzierenden Anlagenobjekt macht, ist er nicht Erfüllungsgehilfe der Bank, da er insoweit nicht in deren Pflichtenkreis tätig wird (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 2006, 2099 ff und BGH NJW 2005, 1576 f).

    Es wird nicht behauptet, dass die Beklagte entgegen ihren vorvertraglichen Pflichten zur Aufklärung betreffend die Konditionen des Darlehens, also Zinsen, Laufzeit, Tilgungsraten und eine eventuelle Besicherung (vgl. BGH WM 2005, 828 ff.) unzutreffende Angaben gemacht hätte.

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 2010, 2041 ff.) ist eine formularmäßige Unterwerfungserklärung nicht unangemessen im vorstehenden Sinne, da hier dem anerkennswerten Interesse der Bank auf Absicherung der Schutz des Darlehensnehmers durch vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe, Einstellungsmöglichkeiten und ggfls.
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Eine mit der Vollstreckungsgegenklage verbundene Klage auf Titelherausgabe ist analog § 371 BGB begründet, wenn feststeht, dass die titulierte Schuld im vollem Umfang nicht mehr besteht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1512 f.).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Gleichwohl ist der Vortrag des Klägers damit hinreichend substantiiert, um eine Beweisaufnahme zu seiner Behauptung eines sittenwidrig überhöhten Kaufpreises zu erzwingen, wenn es darauf angekommen wäre (vgl. BGH NJW-RR 2009, 1236 f).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Nicht ausreichend ist in diesem Zusammenhang hingegen, wenn durch die Bank lediglich eine allgemeine Finanzierungszusage erteilt wird oder wenn nur von Zeit zu Zeit auf Initiative des Verkäufers/Vermittlers Finanzierungswünsche geprüft und gegebenenfalls entsprechende Finanzierungen übernommen werden (vgl. BGH NJW 2007, 361 ff).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 9 U 73/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Diese von der Rechtsprechung zwischen den unmittelbar am Erwerbsgeschäft Beteiligten aufgestellte Vermutung kann nicht auf die finanzierende Bank übertragen werden, da sich diese zur Rentabilität des Erwerbs keine Gedanken machen muss (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1226 f und OLG Frankfurt WM 2006, 2207 ff).
  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 74/98

    Haustürwiderrufsgesetz - Rechtsfolgen eines Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Einem Anspruch der Beklagten aus Bereicherungsrecht kann er auch nicht gem. § 818 Abs. 3 BGB Entreicherung entgegen halten, da er als Darlehensempfänger wusste, dass er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf und deshalb dem Empfänger einer Leistung gleich zu stellen ist, der den Mangel des Rechtsgrundes kennt und deshalb nach § 819 BGB verschärft haftet (vgl. BGH NJW 1999, 1636 f.).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12
    Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt dementsprechend konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007, ac.: XI ZR 159/05).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2014 - 17 U 107/11

    Umfang der Gewährleistung nach VOB/B; Anforderungen an einen Bedenkenhinweis

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

  • OLG Stuttgart, 23.03.2011 - 3 W 12/11

    Anfechtbarkeit eines Trennungsbeschlusses

  • OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01

    Zulässige Vollstreckungsstandschaft bei materiellrechtlicher

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